Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!
Extra-Tipp Kolumne vom 21. Juli 2024
25. Juli 2024
Die Dialogtour der SPD-Bundestagsfraktion macht Halt auf dem Rheydter Marktplatz.
Die SPD-Bundestagsfraktion auf Dialogtour in Mönchengladbach
21. August 2024
Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!
Extra-Tipp Kolumne vom 21. Juli 2024
25. Juli 2024
Die Dialogtour der SPD-Bundestagsfraktion macht Halt auf dem Rheydter Marktplatz.
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21. August 2024

Extra-Tipp Kolumne vom 18. August 2024

Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!

Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!

Wahlrechtsreform: Ein Meilenstein für unsere Demokratie

Aktuell hat der Deutsche Bundestag 736 Sitze. Er ist damit nicht nur das größte demokratisch gewählte Parlament; er ist auch deutlich größer als die gesetzlich angestrebte Größe von 598 Sitzen. Der Grund sind sogenannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate, die den Bundestag massiv vergrößert haben.

Gemeinsam mit den Koalitionspartnern hat die SPD deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht zu ändern. Ziel war es das Anwachsen des Bundestags nachhaltig zu verhindern. Nach breiter, intensiver Debatte hat der Bundestag diese Reform im März 2023 beschlossen.

Kürzlich hat nun auch das Bundesverfassungsgericht den entscheidenden Kern dieser Wahlrechtsreform bestätigt. Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, woran unionsgeführte Regierungen, insbesondere wegen des Widerstandes der CSU, 16 Jahre lang gescheitert sind. Besonders erfreulich ist, dass das Gericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat.

Die Richterinnen und Richter kritisierten aber in begrenzter Form die 5-Prozent-Sperrklausel, die nun geprüft und perspektivisch geändert werden muss. Wichtig ist aber: Das neue Wahlrecht kann nichtsdestotrotz bereits bei der nächsten Bundestagswahl zur Anwendung kommen – ohne weitere Änderungen. Denn bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel nach bisheriger Maßgabe. Drei gewonnene Direktmandate sorgen also weiterhin dafür, dass eine Partei in den Bundestag einziehen kann – auch bei weniger als 5 % der Zweitstimmen.

Das neue Wahlrecht ist ein bedeutender Schritt für die Demokratie in Deutschland. Künftig wird der Deutsche Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten haben. Er wird somit wieder kleiner und kann auch zukünftig nicht mehr anwachsen. Damit lösen wir ein Versprechen, das wir den Wählerinnen und Wählern gegeben haben, nun ein. Zugleich sichern wir die Funktionsfähigkeit des Bundestages und ermöglichen auch weiterhin faire und einfache Wahlen.

Die nächste Bundestagswahl ist voraussichtlich am 28. September 2025. Bis dahin werden wir weiter Politik machen, die der Gesellschaft dient und die Zukunft unseres Landes sichert.

Herzlichst,
Gülistan Yüksel