Blick aus Berlin – Juni 2022
21. Juni 2022Blick aus Berlin – Juli 2022
18. Juli 2022Abschaffung von §219a StGB
Yüksel: „Ein guter Tag für Frauenrechte!“
Der Deutsche Bundestag hat die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren ohne, dass sie dafür kriminalisiert werden oder eine Strafverfolgung befürchten müssen. Frauen in Notsituationen haben damit einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen.
„Gegen die Blockadehaltung der Union habe ich in den vergangenen Jahren als zuständige Berichterstatterin im Familienausschuss für die Streichung des §219a StGB gekämpft – für mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und für den Zugang zu sachlichen Informationen. Nun wird endlich Realität, was längst überfällig war. Dies ist ein guter Tag für alle Frauen. Denn wir stärken ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung“, findet die Mönchengladbacher SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel.
„Es ist für jede Frau eine weitreichende Entscheidung, ob sie ein Kind bekommen möchte oder nicht. Niemand trifft diese Entscheidung leichtfertig und dies zu unterstellen, lehne ich entschieden ab.“, so Yüksel. „Es ist wichtig, dass der öffentliche Zugang zu verlässlichen medizinischen Informationen gewährleistet ist und Ärztinnen und Ärzte dafür keine Angst vor Strafverfolgung haben müssen“. Des Weiteren werden Ärztinnen und Ärzte, die auf Grundlage des §219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert. Urteile, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, werden aufgehoben und laufende Verfahren eingestellt.
„Darüber hinaus wollen wir gegen die sogenannte Gehsteigbelästigungen vorgehen. Damit ist die penetrante Übergriffigkeit vor Beratungsstellen gegenüber Frauen und Fachpersonal gemeint. Diese sollen ohne Belästigungen und psychischen Druck eine Beratung aufsuchen bzw. zur Arbeit gehen können“, sagt Yüksel abschließend.