Denkmalschutz-Förderung für Hauptkirche, Schloss Rheydt und Schloss Dyck
20. Mai 2021Bewerbungsphase für Deutschen Kita-Preis 2022 läuft „Kita-Preis ehrt den unermüdlichen Einsatz der Erzieher:innen.“
25. Mai 2021„Wir brauchen mehr Tempo für ein klimaneutrales Deutschland der Zukunft.“
Die Bundesregierung hat das neue Klimaschutzgesetz vorgelegt, das deutlich verschärfte Klimaziele vorsieht. Dadurch wird den besonderen Gefahren begegnet, die mit dem Klimawandel einhergehen und die den Staat verpflichten, schon jetzt aktiver zu handeln. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil bestätigt, wofür wir in der Koalition mit unserer Bundesumweltministerin Svenja Schulze immer gekämpft haben: Die Klimaziele müssen ambitionierter angegangen werden. Das neue Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass auch für die Zeit von 2030 bis 2040 klare Vorgaben bestehen, damit es nach 2030 nicht zu unzumutbaren Belastungen für die jüngeren Generationen kommt“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.
Nachdem die Bundesregierung den Weg zur Klimaneutralität im Klimaschutzgesetz 2019 vorgezeichnet hat, reagiert sie jetzt auf das Bundesverfassungsgericht und die neuen EU-Klimaziele. Mit der Gesetzesnovelle werden höhere Minderungsziele festschrieben. Deutschland soll bis 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von 88 Prozent. Zudem werden die zulässigen Jahresemissionen für einzelne Sektoren wie Energie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft bis 2030 abgesenkt. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen.
„Neben der Festlegung von Zielmarken zeigen wir auch auf, wie die Einsparung von CO2 gelingen kann: durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, klimafreundlicher Mobilität und attraktiver Förderungen im Gebäudesektor“, kündigt Yüksel an. Dieser Transformationsprozess soll von zahlreichen Maßnahmen des Bundes begleitet werden. Ein wichtiges Instrument ist die bereits zum Jahresanfang begonnene CO2-Bepreisung, die zu 50% von den Vermietern getragen werden soll. „Diese CO2-Preise setzen Anreize, um in klimafreundliche Technologien zu investieren. Gleichwohl dürfen insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht überlastet werden“, betont die Mönchengladbacherin Yüksel.
Gleichzeitig beschleunigt das Gesetz den Ausbau der Stromnetze, Bahnstrecken, Wasserstoffleitungen und Ladesäulen für Elektroautos. Im Fokus stehen auch Investitionen in klimafreundliche Produktionsprozesse in der Industrie und bei der Modernisierung von Wohngebäuden und Schulen.