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Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem

Gemäß §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können die Abgeordneten eine persönliche Erklärung zur Abstimmung abgeben, die mit in das Plenarprotokoll aufgenommen wird. Im Folgenden veröffentliche ich meine persönliche Erklärung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. 

Der Bundestag stimmt heute über den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“. Dabei handelt es sich um ein Gesetzespaket, das verschiedene politische Vorhaben miteinander verknüpft:

– die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen,
– die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern,
– die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende und
– Bildungsinvestitionen des Bundes zur Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen.

In dem Gesetzespaket wurden also Themen miteinander verknüpft, die inhaltlich in keinem Zusammenhang stehen. So gut und wichtig vor allem Bildungsinvestitionen auch seitens des Bundes und eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sind, so kritisch stehe ich der Gefahr einer Autobahnprivatisierung gegenüber. Diese wird durch den Gesetzentwurf nicht gänzlich ausgeschlossen. Deswegen werde ich dem Regierungsentwurf – trotz zahlreicher Verbesserung durch die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren – nicht zustimmen.

Ich erkenne ausdrücklich an, dass unsere Fraktion im Ringen um einen Kompromiss viele entscheidende Änderungen erreichen konnte. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Wolfgang Schäuble (CDU) sah eine staatsferne Autobahngesellschaft vor, der es möglich sein sollte, Schulden neben dem Staatshaushalt aufzunehmen. Auf diese Weise hätten die vom Volk gewählten Parlamentarier keinen Einfluss mehr auf die Schuldenaufnahme gehabt. Außerdem wäre der unbegrenzte Einbezug privater Investoren möglich gewesen. Dazu wird es Dank der kritischen Öffentlichkeit und des vehementen Einsatzes der SPD-Fraktion nun nicht kommen. So wird im Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft bleibt. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ist grundgesetzlich ebenfalls ausgeschlossen.

Trotz dieser Verbesserungen werde ich dem Entwurf nicht zustimmen. Denn: Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, etwa durch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), wird im Grundgesetz nur teilweise ausgeschlossen. Wörtlich soll im Grundgesetz Folgendes festgeschrieben werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Unklar bleibt, was unter der Formulierung „wesentliche Teile“ gemeint ist. Genaueres hierzu ist nur einfachgesetzlich geregelt – könnte also auch durch eine etwaige schwarz-gelbe Regierung geändert werden. Vorerst würden ÖPPs nach der Gesetzesänderung nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometer möglich gemacht. Dieser möglichen Form der Teilprivatisierung – geschweige denn der Ermöglichung der zukünftigen Ausweitung im Umfang – kann ich nicht zustimmen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir die Alleinerziehenden in unserem Land besser unterstützen und unsere Schulen sanieren müssen. Ich plädiere dafür, schnellstmöglich ein solches umfangreiches Konjunkturprogramm zur Sanierung unserer Schulen umzusetzen. Dies wäre möglich ohne im Gegenzug weitreichende Grundgesetzänderungen zu beschließen.

 

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