Mutterschutz wird reformiert
30. März 2017
Rede zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention)
2. Juni 2017
Mutterschutz wird reformiert
30. März 2017
Rede zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention)
2. Juni 2017

Rede zur Reform des Mutterschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Vater und Mutter zu werden, ist etwas Wunderschönes. So schön dieses Ereignis ist, so belastend kann eine Schwangerschaft für werdende Mütter aber auch sein, sowohl körperlich als auch psychisch. Wichtig ist, Mutter und Kind bestmöglich in der Schwangerschaft und darüber hinaus zu schützen. Das geltende Mutterschutzgesetz ist nun 65 Jahre alt. Es ist also an der Zeit, es an die heutige gesellschaftliche Realität anzupassen; denn Frauen gehören mittlerweile ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt, und das ist richtig und gut so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unser Ziel war deshalb, eine Balance zu finden zwischen dem Gesundheitsschutz für die Frau und ihr Kind sowie den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf auch in Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen. Mit der Streichung der Branchenausnahmen und neuen verständlichen Regelungen können Frauen nun selbst entscheiden, ob sie sonn- oder feiertags arbeiten wollen. Dafür müssen sie sich ausdrücklich bereiterklären, und Alleinarbeit muss zu ihrem Schutz ausgeschlossen sein.

(Beifall bei der SPD)

Für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr muss zusätzlich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Außerdem war es uns wichtig, hier deutlich zu machen, dass es sich um keinen Regelfall handelt, und dass die Frauen, die während dieser Uhrzeit arbeiten, besonders geschützt sind. So haben wir in den Verhandlungen ein behördliches Genehmigungsverfahren durchsetzen können, bei dem die zuständige Behörde den Antrag auf Nachtarbeit prüfen muss und gegebenenfalls ablehnen kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei der Mehrarbeit haben wir durchgesetzt, dass nun auch Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit berücksichtigt werden, ein wichtiger Verhandlungserfolg, da gerade Frauen überdurchschnittlich häufig in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass im Gesetz ein Rückkehrrecht auf einen gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz verankert wird. Ich freue mich auch, dass der Mutterschutz nun noch mehr Frauen zugutekommt; denn künftig werden auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen in den Mutterschutz aufgenommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist gut!)

Außerdem gibt es mehr Schutz schon ab dem 1. Juli dieses Jahres für Frauen, die Kinder mit einer Behinderung zur Welt bringen. Ihr nachgeburtlicher Mutterschutz wird von acht auf zwölf Wochen verlängert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, wird verbessert: Er gilt mindestens vier Monate nach der Geburt. Generell sind kündigungsvorbereitende Handlungen durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und Schutzfrist verboten.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwangerschaft, Geburt und Stillen, das sind natürliche Dinge. Sie sind ein Teil des Lebens. Dadurch, dass sich Betriebe frühzeitig mit dem Thema Mutterschutz beschäftigen und diesen in ihren Alltag integrieren müssen, werden Schwangerschaft und Stillzeit entstigmatisiert. Mit der Reform des Mutterschutzgesetzes gehen wir heute deshalb auch einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und Partizipation. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)