Zukunftskonferenz, Rente & Bundesteilhabegesetz
29. November 2016
Zeit für mehr Gerechtigkeit – Überschüsse: Vorrang für Investitionen in Bildung
18. Januar 2017
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Atomausstieg, Bund-Länder-Finanzreform & SPD-Bilanz

Der Streit in der CDU beim Staatsbürgerschaftsrecht zeigt, wie rückwärtsgewandt Teile der Union in dieser Frage immer noch sind. Es ist gut, dass es im Bundestag keine Mehrheit dafür gibt, hier geborene und aufgewachsene junge Menschen wieder dazu zu zwingen, sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden zu müssen. Das wäre ein fataler Rückschritt für eine erfolgreiche Integration. Doppelstaatlichkeit ist keine Bedrohung. Vielmehr fördert sie Integrationsbereitschaft und gesellschaftliche Zugehörigkeit. Eine Wiedereinführung des Optionszwangs wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!

 

Bund-Länder-Finanzreform: Das Parlament entscheidet

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich nach zähem Ringen auf die grundgesetzlichen Änderungen zur Neureglung der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Auch Eckpunkte für einzelgesetzliche Regelungen wurden vereinbart. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren werden wir uns im Rahmen der parlamentarischen Verfahren gründlich mit den einzelnen Regelungen befassen. Einen Automatismus des Bundestages, Beschlüsse der Exekutive von Bund und Ländern vorbehaltlos zu übernehmen, gibt es nicht und widerspräche zudem dem Geist unserer Verfassung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits zu Beginn der Verhandlungen ihre Anforderungen an eine Reform der Bund-Länder-Finanzen formuliert. Diese werden unsere Richtschnur für die parlamentarischen Beratungen bleiben.

Unsere Kernforderung im Bildungsbereich haben wir gegen zahlreiche Widerstände durchgesetzt: Der Bund kann künftig mithelfen, die Schulen in Deutschland zu modernisieren. Das so genannte Kooperationsverbot wird damit aufgebrochen. Ein großer Erfolg, für den wir seit Jahren gekämpft haben! Damit sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für gerechtere Bildungschancen in unserem Land. Ein Vetorecht einzelner Länder wird es nicht geben. Mit dem neuen Artikel 104 c im Grundgesetz kann der Bund nun gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren. Dafür werden wir mit dem Nachtragshaushalt das kommunale Investitionsprogramm des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppeln. Uns ist wichtig, dass diese Gelder auch zweckgerecht eingesetzt werden. Daher wollen wir die Kontrollrechte des Bundes mit Blick auf die Verwendung der Mittel stärken.

Bei der Bundesfernstraßengesellschaft haben wir eine doppelte Privatisierungsbremse im Grundgesetz verankert: Das Eigentum des Bundes sowohl an den Bundesfernstraßen als auch an der Gesellschaft selbst ist unveräußerlich. Im Begleitgesetz soll verankert werden, dass auch etwaige Tochtergesellschaften im Besitz des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden.

Ein wichtiger Erfolg für uns: Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird in dieser Woche im Kabinett beschlossen. Eine Arbeitsgruppe soll dann die noch offenen Fragen klären. Das ist gut: Genau dafür sind parlamentarische Verfahren da. Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt: Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Finanzreform. Das eine ohne das andere wird es mit uns nicht geben.

Atomausstieg: Verantwortung für Rückbau und Entsorgung klar regeln

Der Atomausstieg ist beschlossene Sache. Spätestens Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden. Diese Woche werden wir die Verantwortung für die Kosten von Stilllegung, Rückbau sowie Entsorgung zwischen Staat und privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen gesetzlich regeln. Damit schaffen wir eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Lösung, die beiden Seiten die notwendige Planungssicherheit gibt.

Konkret werden die Betreiber der Kernkraftwerke auch zukünftig für die gesamte Abwicklung und Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und fachgerechter Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig sein. Für die Zwischen- und Endlagerung wird der Bund die Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig führen wir eine gesetzliche Nachhaftung von Energieversorgungsunternehmen für die von ihnen beherrschten Betreibergesellschaften ein.

Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche der Auffassung der Bundesregierung in weiten Teilen Recht gegeben hat, dass es sich beim Atomausstieg nicht um eine Enteignung der Betreiberunternehmen gehandelt hat. Allerdings hat das Urteil die Streichung der zugeteilten Reststrommengen im Jahr 2011 beanstandet. Ein handwerkliches Unvermögen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung, für dessen Risiken der deutsche Steuerzahler heute gerade stehen muss. Dazu wäre es nicht gekommen, wenn sich Schwarz-Gelb an den ursprünglichen Fahrplan der Bundesregierung unter Gerhard Schröder gehalten hätte.

Die langjährigen rechtlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über den Ausstieg aus der Kernenergie sollten nun zu einem Ende kommen. Die Ankündigung der Betreibergesellschaften, 20 der bestehenden 22 Klagen zurückzunehmen, ist daher zu begrüßen. Nun sollten sie ebenfalls ihre Klagen gegen die Brennelementesteuer und vor den internationalen Schiedsgerichten zurückziehen.

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Erfolgreiche Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition

Die letzte Sitzungswoche in diesem Jahr ist eine gute Gelegenheit Bilanz zu ziehen: In dieser Legislaturperiode haben wir gemeinsam mit unseren Bundesministerinnen und Bundesministern wichtige Vorhaben umgesetzt, die den Alltag der Menschen spürbar verbessern: Wir haben u.a. den Mindestlohn durchgesetzt, für mehr BAföG, Kindergeld und Kitaplätze gesorgt, einen Haushalt ohne neue Schulden geschafft und erstmals verbindliche Regeln für Integration verankert. Gleichzeitig investieren wir Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, in Verkehrswege, Klimaschutz und gute Bildung.

Im neuen Jahr richtet die SPD-Bundestagsfraktion den Blick nach vorn. Denn es gibt noch einiges, was wir vor der Bundestagswahl erreichen wollen: Verbesserungen bei der Rente und für Alleinerziehende, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, einen besseren Schutz für Mieterinnen und Mieter und nicht zuletzt ein Einwanderungsgesetz, um die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte transparent und bedarfsgerecht zu steuern.

Auf unserer Jahresauftaktklausur am 12./13. Januar werden wir die Weichen für unsere Arbeit im nächsten Jahr stellen. Wir wollen eine gerechte und lebenswerte Zukunft. Daran werden wir auch 2017 mit aller Kraft arbeiten.

Weitere Informationen zur Bilanz auch unter folgendem Link: https://www.guelistan-yueksel.de/2016/12/12/gesagt-getan-gerecht-unsere-aktuelle-bilanz/