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15. Juli 2016Ja zu „Nein heißt Nein“!
Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. „Die heute beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts folgt damit dem Leitsatz: ‚Nein heißt Nein‘. Dies fordert die SPD schon lange. Dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!“, erklärt Gülistan Yüksel, MdB.
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reichte bisher nicht aus. „Diese Gesetzeslage stimmt weder mit dem Strafempfinden der Bevölkerung noch mit meinem eigenen überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg“, erklärt Yüksel.
Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
„Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“, so Yüksel abschließend.