Mütter brauchen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung
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20. Juli 2016Frauen verdienen 100 Prozent!
Obwohl die Entgeltgleichheit seit über fünf Jahrzehnten geltendes Recht ist, sieht die Realität anders aus: Nach wie vor klafft eine Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Aktuell verdienen Frauen im Durchschnitt rund 21 Prozent weniger Lohn oder Gehalt als Männer. „Ohne gesetzliche Maßnahmen wird sich daran nichts ändern“, ist sich Gülistan Yüksel sicher. „Ich unterstütze deshalb Bundesministerin Manuela Schwesig in ihrem Vorhaben für das Lohngerechtigkeitsgesetz. Denn das Schließen der Lohnlücke ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Anerkennung.“
Bereits Ende 2015 hat Bundesfrauenministerin Schwesig einen Gesetzentwurf zur Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen erarbeitet. Ziel des Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz die Voraussetzung für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu schaffen. „Denn viele Frauen wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, oder sie können dies nicht nachweisen“, so Yüksel.
Der Entwurf enthält einen individuellen Auskunftsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem sieht er für Unternehmen ab 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht und verbindliche betriebliche Prüfverfahren zur Entlohnungspraxis vor. Ziel ist es, ungleiche Bezahlung aufzudecken und zu beseitigen.
Dieser Entwurf wird allerdings seit Monaten von der Union blockiert. Yüksel hat dafür kein Verständnis: „Die Union würde mit ihren Forderungen nach einer Einschränkung des Auskunftsanspruchs 25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem individuellen Auskunftsrecht ausnehmen. Das können wir nicht akzeptieren.“ Yüksel sieht in dieser Sache auch den CDU-Abgeordneten aus Mönchengladbach Dr. Günter Krings in der Pflicht: „Helfen Sie mit, dass CDU und CSU endlich ihre Blockade aufgeben und lassen Sie uns konstruktiv an einem Lohngerechtigkeitsgesetz arbeiten, das seinem Namen gerecht wird – Frauen verdienen 100 Prozent!“
(Foto: Andreas Amann)