Politischer Bericht vom 12. April 2016
12. April 2016Neues aus der SPD-Bundestagsfraktion
10. Mai 2016Neues aus der SPD-Bundestagsfraktion
Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 StGB („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. So abstoßend Böhmermanns Gedicht auch war: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in unserer heutigen Fraktionssitzung vor. Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschenrechte geben darf.
Zukunftsfeste Rente: Wohlüberlegtes Gesamtkonzept statt Schnellschuss
Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, muss im Alter gut von seiner Rente leben können. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellt dies einen Grundpfeiler eines funktionierenden Sozialstaats dar. Unser Rentensystem muss deshalb zukunftsfest an sich verändernde demografische Rahmenbedingungen an-gepasst werden. Dazu bedürfen alle drei Säulen der Alterssicherung einer Neujustierung. Schnellschüsse sind dabei jedoch ebenso wenig angebracht wie Panikmache. Bundesministerin Andrea Nahles wird im Herbst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme Vorschläge vorlegen. Auf dieser Grundlage werden wir dann diskutieren, wie ein sozialdemokratisches Konzept für ein zukunftssicheres System aussehen wird.
Was nicht warten kann, ist die Umsetzung der rentenpolitischen Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: eine solidarische Mindestrente für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sowie die Stärkung der Betriebsrente und die für Sommer verabredete Prüfung einer weiteren Angleichung der Renten in Ost und West. Wenn die Union es wirklich ernst meint mit der Sicherung der Rente, dann sind dies die konkreten ersten Schritte, mit denen sie das nun unter Beweis stellen kann.
Nur ein handlungsfähiger Staat kann öffentliche Sicherheit gewährleisten
Ein funktionierender Sozialstaat und öffentliche Sicherheit – beides bestimmt die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger fundamental. Die Garantie der öffentlichen Sicherheit ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein Kernthema, mit dem wir uns am Mittwoch auf unserer Fachkonferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“ beschäftigen werden. Dabei wollen wir insbesondere mit denen ins Gespräch kommen, die sich täglich vor Ort um unsere Sicherheit kümmern – mit Polizistinnen und Polizisten, mit Vertreterinnen und Vertretern von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen. Für uns ist klar: Wir brauchen staatliche Sicherheitsbehörden, die personell und technisch mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Nur ein handlungsfä-higer Staat kann die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Die SPD hat deshalb in der Großen Koalition bereits 3.000 zusätzliche Stellen für die Bundespolizei durchgesetzt. Wir fordern darüber hinaus Bund und Länder auf, die Personaldecke der Polizei bis 2019 massiv um insgesamt 12.000 neue Stellen zu verstärken. Und zwar um 6.000 bei der Landespolizei, und um 6.000 bei der Bundespolizei, also um 3.000 mehr Stellen, als wir bisher beschlossen haben. Zu letzterem kann sich unser Koalitionspartner bisher noch nicht durchringen. Die öffentliche Sicherheit war auch Thema auf der gemeinsamen Klausur der geschäftsführenden Vorstände der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU in Rust. Dort haben wir ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz vor Terror und organisiertem Verbrechen beschlossen: Mit einem Ein- und Ausreiseregister an EU-Außengrenzen sowie der Schaffung eines europäischen Terrorabwehrzentrums wollen wir u.a. die Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen internationalen Terrorismus verbessern. Außerdem sind wir übereingekommen, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Novellierung des BKA-Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Besserer Schutz vor Einbruchskriminalität
Viele Menschen in Deutschland haben Sorge, Opfer von Einbruchkriminalität zu wer-den. Gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in Rust daher den Beschluss gefasst, die jährlichen Mittel des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchschutz“ von bisher 10 Mio. Euro auf künftig 50 Mio. Euro jährlich aufzustocken. Denn die Erfahrung zeigt: 40 Prozent der Wohnungseinbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken, weil Sicherungstechnik einen Einbruch erschwert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass das Programm durch niedrigere Schwellen-werte bei der Mindestinvestitionssumme nun deutlich mieterfreundlicher ausgestaltet wird. Private Prävention ersetzt aber kein staatliches Handeln. Deshalb sehen wir die von uns geforderte bessere Ausstattung der Polizei als wichtigen weiteren Schritt zum Schutz vor Einbruchskriminalität.
Integrationsgesetz erfüllt Grundsatz „Fördern und Fordern“
Integration gelingt nicht von allein. Sie stellt Anforderungen sowohl an die Menschen, die neu in unser Land kommen, als auch an diejenigen, die schon hier leben. Der Staat ist gefordert, allen die Chance zu eröffnen, ihren Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander zu leisten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land zu wahren, müssen wir aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Für mich ist die Einigung auf Eckwerte zu einem Integrationsgesetz daher ein nahezu historischer Schritt. Denn erstmals wird klar geregelt, was wir den Menschen anbieten, die bei uns Schutz suchen und bei uns in Deutschland bleiben möchten – und was wir im Gegenzug von ihnen erwarten. Damit hat die SPD ihren zentralen Ansatz des „Fördern und Forderns“ in der Integrationspolitik durchgesetzt.
Wichtig ist, dass wir das Gesetz nun zügig auf den Weg bringen. Denn die Erfahrung lehrt, dass Versäumnisse in der Integration im Nachhinein nur schwer wieder aufzuholen sind. Deshalb haben die Koalitionsspitzen vereinbart, einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Eckpunkte am 24./25. Mai auf der Klausur des Bundeskabinetts zu beschließen und anschließend zügig in das parlamentarischen Verfahren einzubringen. Begleitend dazu muss der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen fairen und für alle Ebenen stemmbaren Weg zur Verteilung der finanziellen Lasten der Integrationsaufgabe finden.
Mit dem Integrationsgesetz gehen wir einen ersten bedeutenden Schritt. Der zweite Schritt muss nun ein modernes Einwanderungsgesetz sein, das Einwanderung im Interesse von Deutschland und seinen Menschen verantwortungsvoll steuert.