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Wichtige Verkehrsprojekte für Mönchengladbach nur im weiteren Bedarf: Gülistan Yüksel MdB wird sich weiter für die Umsetzung starkmachen
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel bedauert, dass die Autobahnausbauten A 52 und A 61 sowie das wichtige Schienenprojekt zwischen Venlo und Mönchengladbach im von Bundesverkehrs-minister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrs-wegeplans (BVWP) lediglich in die Kategorie „weiterer Bedarf“ bzw. der zweigleisige Ausbau der Strecke zwischen Venlo und Viersen sogar nur als „potentieller Bedarf“ eingestuft wurde.
Gülistan Yüksel und der SPD-Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Felix Heinrichs: „Gerade die niedrige Priorisierung des Schienenausbaus im Bundesverkehrswegeplan ist ein echter Rückschlag für die Region, den wir nicht hinnehmen möchten. Wir werden daher weitere starke Argumente sammeln“. Gülistan Yüksel wird sich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Bewertung der Maßnahme Ausbau der Bahnstecke zwischen Venlo bis Rheydt noch einmal überdacht wird. „Immerhin verbinden wir damit auch die Durchführung der S 8 bis Rheydt und eine Schnellzugverbindung zwischen Mönchengladbach und Eindhoven. Auch der Ausbau der A 61 ist ein wichtiges Projekt, denn damit können wir den modernsten Lärmschutz für die Bürger erreichen“, so Yüksel und Heinrichs.
Felix Heinrichs: „ Für die A 52 war der 6-streifige Ausbau bislang in Planung und für die A 61 wurden die Planung für den 6-streifigen Ausbau begonnen sowie die Umweltverträglichkeitsstudie abgeschlossen. Uns hat bereits in Vorgesprächen sehr überrascht, dass die Planung für den Ausbau der A 61 eingestellt wurde. Gerade im Blick auf besten Lärmschutz ist dies nicht zu verantworten. Übrigens erwarten wir hier eine bessere Ministerabstimmung am Berliner Kabinettstisch. Durch den Verkauf der Häuser an der Lilienthalstraße in Holt durch den Bundesfinanzminister (CDU) über die BImA werden Verkehrsprojekte des Bundesverkehrsministers (CSU) verhindert. Da muss dringend gegengesteuert werden. Im Ergebnis ist für Mönchengladbach die sogar zweifache Rückstufung der A 52 nicht akzeptabel und die A 61 gehört auch in den vordringlichen Bedarf.“
Laut Gülistan Yüksel ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf (plus)“ eingestuft sind, hätten eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der baldigen Realisierung – auch wenn der BVWP als Planungsinstrument keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalte. Die Zukunft von Projekten im „weiteren Bedarf“ wäre hingegen eher unbestimmt.
„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem am 21. März 2015 startenden sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für die Mönchengladbacher Projekte Autobahnausbau A 52 und A 61 sowie Ausbau der Bahnstecke zwischen Venlo bis Rheydt starkmachen. Wir brauchen aber auch Unterstützung aus der heimischen Wirtschaft, damit der linke Niederrhein nicht weiter abgehangen wird“, so Gülistan Yüksel abschließend.
Hier geht es zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Gesamtentwurf
Weitere Informationen auf der Internetseite Bundesverkehrsministerium
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsverflechtungsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss daran erarbeitet das BMVI den zweiten Arbeitsentwurf und leitet die Ressortabstimmung ein. Das Bundeskabinett wird den BVWP im Sommer 2016 verabschieden. Im September beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die konkrete Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Faktors, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB+/VB (vordringlicher Bedarf), WB*/WB (weiterer Bedarf) und KB (Kein Bedarf) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (65:35) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (80:20 bzw. bei Straße 70:30).
Die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 21. März 2015. Auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums werden die Bewertungsgrundlagen aller angemeldeten Projekte dargestellt.