Bund entlastet Mönchengladbach 2015 um weitere rund 3 Millionen Euro bei den Flüchtlingskosten
30. September 2015Häusliche Gewalt ist keine Randerscheinung
22. Oktober 2015Versorgung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sicherstellen
Viele ausländische Kinder und Jugendliche kommen ohne Begleitung in Deutschland an, die meisten in einigen wenigen Kommunen. Um die Lasten besser zu verteilen, hat der Bundestag einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder zugestimmt. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen soll bundesweit koordiniert an der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ausgerichtet werden.
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben und möglicherweise physisch und psychisch stark belastet oder hochtraumatisiert sind.
Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sind bislang diejenigen Jugendämter beziehungsweise örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in denen sie erstmalig registriert werden. Einige kommunale Gebietskörperschaften sind gegenwärtig jedoch überlastet, wodurch eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich ist.
Kinder und Jugendliche besser schützen
Der Bundestag hat daher am 15. Oktober 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, damit die Unterkunft, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland künftig bundesweit koordiniert erfolgen kann (Drs. 18/5921). „Ich möchte nicht, dass Flüchtlingskinder gegen einheimische Kinder und Jugendliche ausgespielt werden. Ich möchte, dass alle in diesem Land gut aufwachsen,“ betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor der Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestags. Die zuständige Berichterstatterin Gülistan Yüksel, MdB, betonte nach der Verabschiedung des Gesetzes: „Mit dem Gesetz gelingt ein schwieriger Spagat zwischen dem besonderen Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen und praktikablen Verfahrensregeln. Diese Kinder und Jugendliche haben ihr ganzes Leben noch vor sich und es liegt in unserer Hand, dass sie eine gute Grundlage mit auf den Weg bekommen.“
Alle Bundesländer haben Aufnahmepflicht
Es wurde eine bundesweite Aufnahmeverpflichtung geregelt, die gleichzeitig den Grundsatz der verbleibenden Zuständigkeit des Jugendamtes am Einreiseort ablöst. Mit der gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht sollen Kommunen entlastet werden, in denen in den letzten Monaten besonders viele ausländische Kinder und Jugendliche ohne Begleitung angekommen sind. Gleichzeitig will der Bund den weiteren Aufbau von Infrastrukturen in allen Bundesländern fördern.
350 Millionen Euro für Länder und Kommunen
Sämtliche Regelungen beruhen auf sorgfältig austarierten Kompromissen, bei denen das Kindeswohl eine vorrangige Rolle gespielt hat, aber auch die Interessen der Länder hinreichend berücksichtigt wurden. Der Bund wird sich mit 350 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der Kosten beteiligen.
Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ begleitet. So soll vor Ort ein gutes Kontakt- und Servicenetzwerk für junge Flüchtlinge geschaffen werden.