Diskriminierung: Sie haben es erlebt? Berichten Sie davon!
1. September 2015Flüchtlingspolitik in Deutschland
4. September 201525-jähriges Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention
Kinder gelten im Allgemeinen als eher schwache und schutzbedürftige Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie verfügen aber über ein enormes Potential, welches es zu fördern und zu schützen gilt. Kinder müssen als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenem Willen und eigenen Bedürfnissen erachtet werden. Durch die vor 25 Jahren in Kraft getretene UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder weltweit festgeschriebene Rechte wie u.a. das Recht auf Bildung und auf Beteiligung in Entscheidungsprozessen, aber auch das Recht auf ein Aufwachsen ohne Gewalt und das Recht auf Schutz vor Missbrauch. Leider sind diese Rechte nicht überall auf der Welt selbstverständlich. Da die Kinderrechtskonvention für jedes Kind, das sich im Gebiet eines Vertragsstaates aufhält, gilt, besitzen auch flüchtende Kinder und Jugendliche, welche dieser Tage vermehrt bei uns ankommen und die auf besondere Fürsorge angewiesen sind, diese wertvollen und unverhandelbaren Rechte.
Leider wurde die Konvention in Deutschland bis heute nicht in Gänze umgesetzt. Wir als SPD fordern deshalb, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Schon in der 17. Legislaturperiode legte die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag dazu vor. Das Grundgesetz legt die wesentlichen Werte und Rechte unseres Staates fest. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich daher dafür ausgesprochen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Es ist nicht in Ordnung, dass in unserem wichtigsten Wertebuch die Kinderrechte fehlen“.
Kindesinteressen finden durch die Konvention stärkere Berücksichtigung in der Politik. Im Deutschen Bundestag vertritt die Kinderkommission die Belange von Kindern. Sie will das Bewusstsein der Politik und der Öffentlichkeit für kinderpolitische Ziele stärken. Arbeitsschwerpunkte sind u.a. Gesundheitsthemen, Medienaufklärung, Armutsbekämpfung, der Kitaausbau sowie die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher und deren Mitbestimmung. Die Kinderkommission hat damit eine Querschnittsaufgabe – sie befasst sich mit allen Bereichen, die Kinder betreffen. Sie achtet bei Gesetzesbeschlüssen darauf, dass die Folgen immer auch für Kinder von Vorteil sind und diese nicht benachteiligt werden.
Nach 25 Jahren Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen können wir festhalten, dass mit dieser eine wichtige festgeschriebene Basis für Kinder und Jugendliche weltweit geschaffen wurde. Es ist unsere Verantwortung, dass diese Rechte vollständig umgesetzt werden und für alle Minderjährigen gelten. Wir als SPD haben noch viel vor und werden uns weiter tatkräftig für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen.