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Bundestag beschließt „Pkw-Maut“: Kein Kernanliegen der SPD

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Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur „Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ sowie den Entwurf eines „Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes“ abschließend beraten und verabschiedet. Diese „Pkw-Maut“ ist kein Kernanliegen der SPD. Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben wir uns jedoch dazu verpflichtet, dem Gesetz zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

In den Fraktionssitzungen haben wir engagierte und angeregte Diskussionen geführt, in denen Sachargumente und regionale Besonderheiten thematisiert wurden. Schon bei dem von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Sommer 2014 vorgelegten Mautkonzept haben wir unsere Bedenken, insbesondere bei den negativen Folgen für die Grenzregionen, deutlich gemacht. Daraufhin hatten die dem Bundeskabinett im Dezember 2014 vorgelegten zwei Gesetzentwürfe gravierende Änderungen enthalten: Die Maut für im Ausland zugelassene PKW wird nicht mehr auf allen Straßen fällig, sondern nur noch auf Bundesautobahnen erhoben. So kann der kleine Grenzverkehr in den meisten Regionen über Bundesstraßen und dem nachgeordneten Straßennetz weitgehend ungehindert stattfinden. Dies ist eine wichtige und richtige Neuerung, auch für die Region Mönchengladbach!

Dennoch befürchten die örtlichen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kirchen und Verbände in den Grenzregionen, dass die Einführung einer „Pkw-Maut“ zu negativen wirtschaftlichen und kulturellen Konsequenzen führen wird. Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort sehr ernst. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen eine weitergehende Ausnahmeregelung für die ersten 30 Kilometer Wegstrecke an den grenznahen Bundesautobahnen gefordert. Ich bedauere, dass dieser Vorschlag an dem erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist.

Ich bin froh, dass die SPD-Kollegen im Verkehrsausschuss erheblich zur Verbesserungen der Gesetzesvorlagen beitragen konnten, sei es dadurch, Zeitvignetten für ausländische Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter einzuführen, als auch durch die Verkürzung der Speicherfristen für persönliche Daten der Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter. Da in die Verkehrsinfrastruktur jährlich mehrerer Milliarden Euro investiert werden, mit der Maut aber Einnahmeerwartungen von wenigen 100 Millionen verknüpft werden, haben wir schon heute eine Evaluierung in zwei Jahren – einen verbindlichen Bürokratie- und Einnahmencheck – gesetzlich festgeschrieben. In Erinnerung daran, dass wir kürzlich den gesetzlichen Mindestlohn, die Mietpreisbremse oder die Frauenquote eingeführt haben, verlangt der faire Umgang mit Vereinbarungen bzw. Verträgen nun auch unsere Zustimmung. Ich denke, dass wir erst durch unsere Zustimmung zur „Pkw-Maut“ viele unserer wichtigen Projekte durchsetzen konnten, die den Menschen in Deutschland wirklich weiterhelfen!

Ich habe trotz großer Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zugestimmt, weil die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamentarischen Beratungen ein verkehrspolitisches Gesamtpaket verhandelt hat, das sozialdemokratische Kernforderungen in die Tat umsetzt. Dabei haben wir auch dafür gesorgt, dass die Auswirkungen auf die Grenzregionen zwei Jahre nach der Einführung der „Pkw-Maut“ evaluiert werden.

Nun hoffen wir, dass durch unseren Beschluss wenigstens ein echter zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur übrig bleibt, von dem sowohl deutsche als auch ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren werden.