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Rede zum „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“

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Manchmal kommt es vor, dass aus zeitlichen oder wie in diesem Fall aus Krankheitsgründen eine Aussprache /Debatte im Plenum nicht möglich ist. Für diese Tagesordnungspunkte einigen sich die Fraktionen und die betroffenen Redner darauf, diese Reden zu Protokoll zu geben. Meine Rede zum „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“ habe ich zu Protokoll gegeben.

Rede vom 16.01.2015

Antrag LINKE „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“

Gewalt gegen Frauen, sie passiert täglich, zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder im Internet. Betroffene Frauen benötigen deshalb Sicherheit, Schutz, Unterstützung und Vertrauen, denn ihr Weg in ein gewaltfreies Leben ist nicht einfach. Wir alle wissen um die Missstände und Probleme in den Frauenhäusern. Barrierefreiheit, die Betreuung und Versorgung der Kinder, welche die Frauen mitbringen und die wie ihre Mütter oftmals unter psychischen Belastungen leiden. Auch die erschwerten Bedingungen für Studentinnen oder Frauen mit Migrationshintergrund sind Punkte, an denen noch intensiv gearbeitet werden muss.

Die Probleme sind tiefgreifend. Mit einem individuellen Rechtsanspruch auf Hilfe und Schutz allein wäre es nicht getan. Dabei ginge es dann nämlich auch um die Frage, ob eine Frau den notwendigen Nachweis erbringen könnte, um den Rechtsanspruch überhaupt geltend machen zu können. Zurecht wurde von Sachverständigen darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch Nachweispflichten mit sich bringen würde, welche für Frauen, die Gewalt erfahren mussten, eine hohe Hürde bedeuten.

Ich möchte ausdrücklich daran erinnern, dass die Hauptverantwortung bei den Ländern liegt. So obliegt der Bereich des Gewaltschutzes dem Ordnungsrecht und fällt somit grundsätzlich in die Kompetenz der Länder – ebenso wie die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems. Das Wissen um die konkreten Bedürfnisse erlaubt es örtlichen Akteuren besser die notwendigen Maßnahmen zu erkennen und eine bedarfsgerechte Infrastruktur vor Ort zu gewährleisten. Diese Einschätzung teilen auch die Länder – meine sehr verehrten Damen und Herren. Und, in dem Antrag der Linken kommen diese Aspekte zu kurz.

Man darf auch nicht vergessen, dass die Länder bereits verschiedene Wege eingeschlagen haben, angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Bei Vorgaben durch den Bund befürchten diese eine Verschlechterung ihrer Situation. Der Bund ist sich seiner Verantwortung aber bewusst – Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Punkte bleiben das Ziel.

Das Thema der Frauenhausfinanzierung ist eine wichtige Frage, sollte aber nicht ausschließlich im Vordergrund stehen. Es geht um das Gesamtsystem der Hilfeleistungen für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder.

Insgesamt haben wir in Deutschland ein dichtes Netz an Unterstützungsangeboten und Einrichtungen, die betroffenen Frauen Hilfestellungen bieten. Zu den Frauenhäusern kommen rund 750 Fachberatungsstellen sowie Telefon- und Onlineberatung hinzu. Sie bieten den Frauen eine erste Anlaufstelle in ihrer Notsituation und stehen ihnen zur Seite.

Wir als SPD setzen uns dafür ein, dass Beratungsstellen und andere Hilfsangebote weiter ausgebaut werden und damit das Hilfenetz insgesamt gestärkt wird. Ich sage auch ganz klar: die SPD Fraktion steht für eine bedarfsgerechte und bundesvereinheitlichte Finanzierung der Frauenhäuser. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kompetenzen bereits beteiligt, aber: dies ist ausbaufähig und wir arbeiten weiter daran.

Die letzte Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz hat zum Thema „Betreuung und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ im Oktober ein länderoffenes Arbeitsgremium unter Beteiligung des Familienministeriums ins Leben gerufen. Der Bund wurde außerdem gebeten, in Kooperation mit den Ländern und Kommunen, ein Modellprojekt durchzuführen. Dieses soll untersuchen, wie eine bedarfsgerechte Ausstattung bzgl. Beratung und Schutz in einzelnen Regionen aussehen könnte. Ich freue mich, dass dieses Modellprojekt in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen wird. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen konkrete Vorschläge entstehen, welche den Teilnehmern der Konferenz als Beratungs- und Beschlussgrundlage dienen werden.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Istanbul Konvention bereits teilweise umgesetzt ist und in dieser Legislaturperiode ratifiziert wird. Die Europaratskonvention zu Menschenhandel ist schon ratifiziert. Unter Federführung von Minister Heiko Maas wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europarichtlinie zu Menschenhandel vorbereitet.

Außerdem liegt dem Bundesrat der Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vor. Dieser bringt für Opferzeuginnen des Menschenhandels deutliche Verbesserungen bzgl. ihres Aufenthaltsrechts.

Meine Damen und Herren: Immer noch spielt sich viel Leid im Verborgenen ab. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das es nun seit rund eineinhalb Jahren gibt, wurde im ersten Jahr über 47.000-mal gewählt. Die Dunkelziffer von Frauen, die sich weiterhin nicht trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist aber immer noch zu hoch. Deshalb möchte ich am Ende meiner Rede die Möglichkeit nutzen um an alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: schauen Sie nicht weg! Denn dort wo Verantwortungsbewusstsein und Mitgefühl für einander vorherrschen, wird Gewalt vorgebeugt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!