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25. September 2014Mietpreisbremse kommt – Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen
Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommen. „Mit dem Gesetz tragen wir dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben, Mieter besser geschützt werden und gleichzeitig Investitionen in Neubauten getätigt werden“, freut sich die Mönchengladbacher SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.
Mit der Einigung wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. „Die Mietpreisbremse und das Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ tragen eindeutig SPD-Handschrift. Die SPD hält Wort und setzt Ihre Wahlversprechen um“, so Yüksel. Durch die Neuregelung wird ein gerechter Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern hergestellt. Wer Geld investiert, kann damit weiterhin auch Geld verdienen. „Wir sorgen aber auch dafür, dass Wohnen für Durchschnitts-verdiener bezahlbar bleibt. Denn Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sondern das Zuhause von Menschen“, so Yüksel weiter.
Exorbitant steigende Mieten führen insbesondere in Groß- und Universitätsstädten dazu, dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. „Mit der Mietpreisbremse werden wir exzessiven Mietsteigerungen entgegensteuern“, so Yüksel. Mieten dürfen in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen. Die Regelungen gelten auch für Staffelmietverträge, so dass Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Die Regelungen gelten in Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Welche Gebiete das sind, legen die Länder fest. Bisher gibt es für die Länder nur die Möglichkeit, Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen stärker zu begrenzen. Jetzt bekommen sie die Möglichkeit, diese auch bei neu abgeschlossenen Mietverträgen zu begrenzen. „Nach Verschlechterungen der
Mieterrechte unter schwarz-gelb gibt es jetzt endlich wieder einen besseren Mieterschutz“, so Yüksel.
Eine weitere wichtige Neuregelung ist die Einführung des „Bestellerprinzips“ im Maklerrecht. Künftig bezahlt den Makler derjenige, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig wird. „Das ist ein klassisches Prinzip im täglichen Leben. Jetzt gilt es auch bei der Wohnungssuche. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, es entlastet auch einen Großteil der Mieter von zusätzlichen Kosten“, so Yüksel.
Neben der Mietpreisbremse braucht es aber auch mehr Wohnungsbau, um dem Anstieg von Mieten entgegenzuwirken. Derzeit gibt es eine hohe Investitionsbereitschaft im Immobiliensektor. „Diese wollen wir erhalten, und deshalb werden Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Das kommt auch den Mieterinnen und Mietern in Mönchengladbach zu Gute: Denn ein höheres Wohnungsangebot wird den Anstieg der Mieten mittelfristig abmildern“, freut sich Yüksel.
Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett kann der Gesetzesentwurf jetzt im Bundestag beraten werden. Damit kann die Mietpreisbremse bereits 2015 in Kraft treten.