12. Mai als Internationaler Tag der Pflege gewürdigt
12. Mai 201410 Jahre Lokale Bündnisse für Familie
15. Mai 2014Neues Gesetz ermöglicht Schwangeren eine sichere und vertrauliche Geburt
Seit dem 1. Mai ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Es schafft für Schwangere in Notsituationen, die ihr Kind aus verschiedensten Gründen nicht behalten können, ein legales und sicheres Angebot. Mit Hilfe von professioneller und vertraulicher Beratung findet die Geburt in einer Klinik oder als Hausgeburt mit Hilfe einer Hebamme statt. Nach der Geburt wird das Kind wenn möglich zur Adoption freigegeben. Die vertrauliche Geburt sichert der Frau und dem Kind ein medizinisch sicheres Angebot und schafft eine bessere und rechtssichere Alternative zur anonymen Geburt und Babyklappe.
Das Hilfetelefon des Bundes „Schwangere in Not – anonym und sicher“ ist kostenlos und rund um die Uhr unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbar. Die Beratung wird auch mehrsprachig und barrierefrei angeboten. Hier erhalten Frauen eine qualifizierte und anonyme Erstberatung und können auch an örtliche Beratungsstellen weiter vermittelt werden.
Entscheidet sich eine Frau für die vertrauliche Geburt, so steht die Beratungsstelle ihr bei jedem weiteren Schritt zur Seite. Nur zu Beginn werden die notwendigen Personalien festgestellt und für einen späteren möglichen Wunsch des Kindes nach Herkunftsnachweis sicher aufbewahrt. Unter einem selbstgewählten Pseudonym kann die Frau ihr Kind entweder in einem Krankenhaus oder mit Hilfe einer Hebamme gebären. Die Kosten für die Geburtshilfe übernimmt hierbei der Bund. In der Regel soll das Kind in einer Pflegefamilie, die das Kind auch adoptieren möchte, untergebracht werden.
Der Herkunftsnachweis mit den Daten der Mutter wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hinterlegt und dort verschlusssicher aufbewahrt. Legt die Mutter bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes keinen Widerspruch ein, hat das Kind das Recht zur Einsicht in diesen Herkunftsnachweis. In Fällen des Widerspruchs, kann das Kind einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches den Fall dann prüft.
Das Gesetz versucht durch dieses Verfahren einen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Mutter auf Vertraulichkeit und dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft herzustellen. Des Weiteren erhalten Krankenhäuser und Klinikpersonal sowie Hebammen und Behörden ein geregeltes Verfahren mit einer rechtlichen Handlungssicherheit. Die vertrauliche Geburt soll Babyklappen und die anonyme Geburt überflüssig machen. Eine nach drei Jahren durchzuführende Evaluierung soll prüfen, ob und wie das Angebot angenommen wird.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite: https://geburt-vertraulich.de/home.html